
REACH
Comer Industries arbeitet in Übereinstimmung mit der Verordnung 1907/2006/EG (REACH) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und überwacht daher kontinuierlich seine Produkte, um die Anwendbarkeit und Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung zu bewerten.
Zu diesem Zweck hat Comer Industries von allen seinen Lieferanten detaillierte Informationen über das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in der Kandidatenliste mit Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent bezogen auf das Gewicht des Erzeugnisses (w/w) angefordert.
Auf der Grundlage dieser Informationen fand Comer Industries das Vorhandensein von:
- Blei CAS 7439-92-1 in einigen Erzeugnissen mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) in einigen Metallkomponenten wie Stopfen, Schmiermitteln, Fittings, Buchsen und Ventilen, die zu komplexen Gegenständen zusammengesetzt sind, die zu den folgenden Produktfamilien gehören:
- Getriebe
- Planetengetriebe
- Achsen
- Antriebswellen
- Traktor-Anbau-Systeme
- PTO-Gelenkwellen
- Andere besonders besorgniserregende Stoffe in einigen Erzeugnissen mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w):
- Bumetrizol CAS 3896-11-5, Imidazolidin-2-thion CAS 96-45-7 in einigen Schutzelementen der PTO-Antriebswellen und PTO-Gelenkwellen.
- Dodecamethylcyclohexasiloxan CAS 540-97-6 und Bisphenol A CAS 80-05-7 in einigen Sensoren und Filtern von Getrieben.
Infolgedessen hat Comer Industries, wie in der Richtlinie 2018/851/EG – Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 9 Absatz 2 – zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG vorgeschrieben, die Erzeugnisse und komplexen Gegenstände mit SVHC-Konzentrationen über dem Schwellenwert von 0,1 % (w/w) in der Kandidatenliste in die SCIP-Datenbank aufgenommen und arbeitet ständig an der Aktualisierung der Datenbank.
RoHS
Die EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardous Substances) beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe – wie Blei, Quecksilber oder Kadmium – in elektrischen und elektronischen Geräten, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
Auch wenn die Auswirkungen der RoHS-Richtlinie sehr begrenzt sind und sich auf eine geringere Anzahl von Komponenten beschränken, die in einigen Produkten integriert sind, wendet Comer Industries geeignete Verfahren an, um das Vorhandensein dieser Stoffe in den Lieferungen zu bewerten und so die Einhaltung der Richtlinie zu gewährleisten.
UMWELTKENNZEICHNUNG
Infolge des Inkrafttretens des Gesetzesdekrets Nr. 116 vom 3. September 2020, mit dem die EU-Richtlinien 2018/851 und 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umgesetzt werden, bevorzugt Comer Industries als Verwender von Verpackungen, die ausschließlich für den Transport ihrer Produkte verwendet werden, unter Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen die digitalen Kanäle für die Übermittlung von Informationen über die Umweltkennzeichnung von Verpackungen.
In diesem Zusammenhang wird im Folgenden die Tabelle mit den Informationen über die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien auf der Grundlage der Entscheidung 97/129/EG der Kommission aufgeführt.
CONFLICT MINERALS
Konfliktmineralien – wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (3TG) – werden manchmal aus Regionen bezogen, in denen ihr Abbau zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten und schweren Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Gemäß Abschnitt 1502 des U.S. Dodd-Frank Act müssen börsennotierte Unternehmen die Herkunft dieser Mineralien offenlegen und nachweisen, dass der Abbau von 3TG nicht zu Konflikten oder Menschenrechtsverletzungen in den in der Verordnung genannten Ländern beiträgt. Im Rahmen einer verantwortungsbewussten Beschaffungspolitik verpflichtet sich Comer Industries, von konfliktfreien Schmelzhütten zu beziehen und Maßnahmen zur Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um die Quellen von 3TG in der Lieferkette zu identifizieren, wobei international anerkannte Bewertungs- und Berichtsstandards der Responsible Minerals Inititative (RMI) befolgt werden.
CBAM
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein klimapolitisches Instrument, das von der Europäischen Union eingeführt wurde, um den Import von kohlenstoffintensiven Produkten wie Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln an die EU-Klimastandards anzupassen. Ziel ist es, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern und einen fairen Wettbewerb für EU-Hersteller zu gewährleisten. Die Kernprodukte von Comer Industries, wie Getriebe, Antriebswellen und Achsen, unterliegen derzeit nicht direkt der CBAM-Regulierung. Einige Komponenten, die aus CBAM-relevanten Materialien hergestellt werden, fallen jedoch in den Geltungsbereich der Verordnung.
In Übereinstimmung mit der Verordnung hat Comer Industries Maßnahmen ergriffen, um:
- alle importierten Waren, die in den Anwendungsbereich von CBAM fallen, gemäß dem CBAM-Übergangsmechanismus zu dokumentieren und zu melden;
- die regulatorischen Entwicklungen bis zum Ende der Übergangsphase zu überwachen;
- Gewährleistung der vollständigen Einhaltung aller Verpflichtungen während der künftigen Betriebsphase.
SUPPLY CHAIN ACT
Das Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG, im Folgenden: Lieferkettengesetz) verpflichtet Unternehmen zu verantwortungsvollem Handeln entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette und stellt so die Wahrung der Menschenrechte, des Umweltschutzes und ethischen Verhaltens in allen Geschäftsabläufen sicher.
Nach einem umfassenden Due-Diligence-Prozess in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz hat Comer Industries die Regelungen des deutschen Lieferkettengesetzes integriert und seine Überwachungs- und Kontrollmechanismen auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet, um seine Aktivitäten in Deutschland zu unterstützen. Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen aktiv an der Einhaltung der bevorstehenden europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), um deren vollständige Einhaltung vor ihrer künftigen Anwendung sicherzustellen.