
Der Nachhaltigkeitsentwicklungsplan 2030 drückt das Engagement und die Planung des Unternehmens in Bezug auf wesentliche Themen und Herausforderungen der Nachhaltigkeit aus. Die Strategie basiert auf fünf Prioritäten: Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels, Förderung einer Kreislaufwirtschaft, Wertschätzung und Erhalt des Humankapitals, Entwicklung der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie Aufrechterhaltung einer ethischen und transparenten Unternehmensführung.
Der Nachhaltigkeitsentwicklungsplan 2030 orientiert sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und den Prinzipien des Programms „OUR BRIGHT IMPACT“.
Innerhalb der 5 Säulen haben wir 10 Ziele identifiziert, die 18 Zielvorgaben enthalten, die bis 2030 erreicht werden sollen. Die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele werden durch ein digitales und integriertes System zur Leistungsverfolgung sorgfältig überwacht.



Der Vorstand steht an der Spitze der Führungs-Struktur für Nachhaltigkeit, unterstützt vom Ausschuss für Kontrolle, Risiken und Nachhaltigkeit (AKRN). Letzterer koordiniert die Nachhaltigkeitsentwicklungsstrategie und dient als Bindeglied zwischen dem Vorstand und den verschiedenen Unternehmensfunktionen.
Die Abteilung Qualität, Nachhaltigkeit & Lean Development überwacht die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Organisation und arbeitet eng mit anderen Unternehmensfunktionen zusammen. Sie implementiert konkrete Projekte, um Nachhaltigkeitsziele in Maßnahmen vor Ort umzusetzen.
Regelmäßige Kontrollen der Ergebnisse des Nachhaltigkeitsentwicklungsprogramms und Kommunikation an das Management sind Teil der Aufgaben. Bei Abweichungen von den Zielen werden Korrekturmaßnahmen ergriffen, um die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen.

Wir sind bestrebt, eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen, indem wir dauerhaften Wert für unsere Stakeholder schaffen und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.
Unsere Richtlinien drücken die Grundsätze und den rechtlichen Rahmen aus, innerhalb dessen Comer Industries seine Geschäfte auf der Grundlage von Ethik, Integrität, Achtung der Menschenrechte und Verantwortung gegenüber dem Planeten führt.

Der Verhaltenskodex
Der Ethik- und Verhaltenskodex bildet das Fundament des Kontrollmodells und hebt die Grundsätze hervor, nach denen sich jede Geschäftsaktivität richtet: Integrität, Transparenz, Respekt, Rechtmäßigkeit und Vertraulichkeit. Der Ethik- und Verhaltenskodex legt auch die von allen Mitarbeitern zu beachtenden Verhaltenskriterien und die verbotenen Verhaltensweisen fest, wobei insbesondere auf Bereiche mit potenziellem Risiko für die Begehung von Straftaten hingewiesen wird.

Der Verhaltenskodex für Lieferanten
Um die unternehmensethischen Prinzipien entlang der Lieferkette umzusetzen und die nachhaltige Beschaffungspolitik, die eines der strategischen Ziele der Gruppe darstellt, umzusetzen, hat Comer Industries Mindestanforderungen definiert und in einem Handbuch zusammengefasst. Um eine enge und langfristige Partnerschaft zu gewährleisten, müssen diese Anforderungen von jedem Komponenten- oder Dienstleistungslieferanten eingehalten werden. Daher sind alle Lieferanten verpflichtet, den Verhaltenskodex zu unterzeichnen, der als integraler Bestandteil der Vertragsverpflichtungen gilt.
Compliance
Regelwerk REACH
Comer Industries arbeitet in Übereinstimmung mit der Verordnung 1907/2006/EG (REACH) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und überwacht daher kontinuierlich seine Produkte, um die Anwendbarkeit und Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung zu bewerten.
Zu diesem Zweck hat Comer Industries von seinen Lieferanten detaillierte Informationen über das Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) aus der Kandidatenliste mit Konzentrationen von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gewicht des Erzeugnisses (w/w), angefordert.
Auf der Grundlage dieser Informationen hat Comer Industries das Vorhandensein von Blei (Pb) CAS 7439-92-1 in einigen Erzeugnissen mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) festgestellt, insbesondere in einigen Metallkomponenten wie z. B. Stopfen, Schmiernippeln, Beschlägen, Buchsen, die zu komplexen Gegenständen zusammengesetzt werden und in folgenden Produktfamilien zu finden sind:
– Getriebe
– Planetengetriebe
– Achsen
– Getriebewellen
Folglich hat Comer Industries gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe i und Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2018/851/EU, mit der die Richtlinie 2008/98/EG ergänzt wird, diese Erzeugnisse und komplexen Gegenstände mit SVHC-Konzentrationen über dem Schwellenwert von 0,1 % (w/w) in der SCIP-Datenbank registriert
Umweltkennzeichnung
Nach dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets Nr. 116 vom 3. September 2020, das die EU-Richtlinie 2018/851 und die EU-Richtlinie 2018/852 über Verpackungen und Verpackungsabfälle umsetzt, bevorzugt Comer Industries und Walterscheid als Verwender von Verpackungen, die ausschließlich für den Transport ihrer Produkte verwendet werden, digitale Kanäle, um Informationen über die Umweltkennzeichnung von Verpackungen zu kommunizieren und kommt damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Nachstehend finden Sie eine Tabelle mit Informationen über die Art der verwendeten Verpackungsmaterialien, die auf der Entscheidung 97/129/EG der Kommission basiert.